AGB

Party und Event DJ Wolf-Dieter Nett

AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen ( Stand Oktober 2020 )





Auf alle Angebote und Leistungen von DJ Nett finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung.
Sie gelten zudem auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist. Die Musik- und Technikauswahl wird während des gesamten Engagements dem Motto der Feier und den Absprachen und Wünschen des Auftraggebers angepasst. Sie unterliegen den Erfahrungen von DJ Nett und werden nach bestem Wissen und Möglichkeiten zum Wohl des Kunden und der Feier umgesetzt. Es findet (spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsdatum) ein Vorgespräch zwischen Auftraggeber und DJ Nett über den gewünschten Ablauf und die genauere technische Ausstattung des Events statt (wahlweise telefonisch oder persönlich) Die Anreise zum Ort der Leistungserbringung und der Aufbau der eventbezogenen Ausstattung gemäß Angebot erfolgt mindestens 90-120 Minuten vor offiziellem Empfang der Gäste (kostenlos sofern nichts anderes vereinbart) und werden bis zum offiziellen Empfang abgeschlossen sein (Geringe Verzögerungen sind selten, z.B. durch höhere Gewalt möglich, und zu tolerieren).



1a . Vertragspartner



Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Wolf-Dieter Nett ( DJ Nett) und den Vertragspartnern (Kunden.



2. Vertrag



Verträge zwischen Wolf-Dieter Nett (DJ Nett) und den Kunden entstehen durch: • Annahme eines schriftlichen Vertrages





• Annahme eines schriftlichen Angebotes



• Mündliche Absprachen müssen schriftlich festgehalten werden





3. Zahlungsabwicklung



Bei Auftragserteilung / Vertragsabschluss wird eine Reservierungspauschale/Anzahlung in Höhe von 100,00 € sofort bei Buchung fällig. Nach Eingang dieser 100,00 € für die Reservierung/Buchung erhalten Sie von mir eine Rechnung über die bereits geleistet Zahlung. Als Betreff für die Anzahlung geben Sie bitte bei der Überweisung Ihren Name sowie das Datum der Feier an.






Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an DJ Nett direkt vorzunehmen. Die 100,00€ Anzahlung werden bei Absage des DJ Jobs als Terminliche Aufwandentschädigung & Bearbeitungsgebühr einbehalten und nicht zurück erstattet. Verschieben Sie nur Ihre Feier / den Termin innerhalb von 12 Monaten ab Datum der Absage, werden diese bei einer neuen Buchung erneut als Anzahlung angerechnet.






Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:



3.-1. Barzahlung



Der Gesamtbetrag der vereinbarten Gage abzüglich der 100,00 € Reservierungspauschale wird am Ende der Veranstaltung in Bar fällig, sowie die eventuell anfallende Verlängerungsstunden.

Alle Beträge verstehen sich zzgl. 19% MwSt.






3.-2. Überweisung





Der Gesamtbetrag der vereinbarten Gage abzüglich der 100,00 € Anzahlung wird Ihnen wie vertraglich von Ihnen angegeben ca. 10-15 Werktage vor der Veranstaltung durch DJ Nett in Rechnung gestellt und ist 4 Tage vor der Feier durch sie zu begleichen. Die Restzahlung bei eventuell anfallenden Verlängerungsstunden wird am Ende der Feier in Bar fällig.

Alle Beträge verstehen sich zzgl. 19% MwSt.






3.-3 Leistungsverzug



Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Zeitpunkt der Leistung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen auf die Leistung sind sofort nach Erhalt fällig. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung sofort nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum in Verzug. Vom Verzugszeitpunkt ist DJ Nett berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.





4. Rücktritt vom Vertrag





Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt erhoben:





• Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage



• Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 70% der vereinbarten Gage





• Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 80% der vereinbarten  Gage





• Rücktritt bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage.









DJ Nett Party & Event DJ • Wolf-Dieter Nett • Amselweg 21•50389 Wesseling



Tel.: 02236/841191 • Fax. 02236/873788 • Mobil. 017666639797 • Mail. wolf-dieter.nett@netcologne.de • Web. www.deejay-nett.de Postbank Dortmund • Iban: DE234401004604900 • BIC:PBNKDEFF



Steuer Nr.: 224/5216/1355 • Finanzamt Brühl

 



4.-1. Ausnahmen:



Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens DJ Nett ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle wird DJ Nett Ihnen einen Ersatz DJ vermitteln. Es kann bei der Vermittlung durchaus dazu kommen das die vereinbarte Gage um + oder – 10 % schwanken kann. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich schriftlich zu erfolgen.



4.-2. Ausnahmen durch Behördliche Anordnungen/ Maßnahmen:





Kommt es durch eine behördliche Maßnahme / Anordnung zu einem Lockdown (aktuell Covid-19-Pandemie) dazu, dass Sie Ihr Event / Feier in dem gebuchten Zeitraum nicht durchführen können/dürfen, werden Ihre Zahlungen die Sie an DJ Nett geleistet haben zu 100% zurück erstattet.





Ausgeschlossen sind aber weiterhin eventuelle Schließungen Ihres Veranstaltungsort wie Zb: Hotel, Eventlokation, Restaurant, Gemeindesaal, Caterer usw. welche aufgrund eklatanter Hygienemängel vorläufig geschlossen wurden. Hier werden die Stornokosten wie unter Punkt 4. weiterhin berechnet.






5. Verpflegung



Der Auftraggeber verpflichtet sich dem gebuchten DJ am Veranstaltungsabend entsprechende Verpflegung wie z.B. nicht alkoholische Getränke (Wasser, Säfte etc.) sowie angemessene Speisen bereitzustellen. Sollte Der DJ die Kosten für seine Verpflegung selbst tragen müssen, können Diese dem Auftraggeber nachträglich in Rechnung gestellt werden.






6. Anfahrt






Der Veranstalter sorgt für eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungslocation und einen kostenlosen DJ-Parkplatz am Veranstaltungsort. Er kümmert sich um evtl. anfallende Zufahrt Genehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privat-Straßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen) Der Veranstalter haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten und Verzögerungen. Diese Zusatzkosten können nachträglich noch in Rechnung gestellt werden.






7. Besonderheiten am Veranstaltungsort






7.-1. Der Spielort muss dem DJ 90-120 Minuten vor & nach Auftritt zum Auf & Abbau zur Verfügung stehen Es ist der kürzeste und rationellste Weg um das Equipment zu transportieren und aufzustellen frei zu halten.






7.-2. Ist dem DJ der Veranstaltungsort noch nicht bekannt und wurde Er vom Auftraggeber vor der Angebotsabgabe & dem Vertragsabschluss nicht darauf hingewiesen das der Weg zum Veranstaltungsraum nicht barrierefrei und auch nicht über einen nutzbaren Aufzug verfügt, sorgt der Veranstalter für kostenlose Helfer, die beim Be- und Entladen des DJ Fahrzeuges zur Verfügung stehen. Ansonsten können Verzögerungen beim Aufbau entstehen welche dann vom Kunden zu tolerieren.



7.-3. Der Veranstalter plant die Tanzfläche so ein, dass sie sich direkt vor dem DJ Arbeitsplatz befindet, optimaler weise in dem Raum, in dem auch gespeist wird. sofern sich die Tanzfläche mit DJ in einem gesonderten Raum befindet kann während dem Essen ohne zusätzliche Technik ( Lautsprecher ) keine Hintergrundmusik gespielt werden.



7.-4. Der Veranstaltungsraum hat trocken und der Untergrund gut befestigt und staubfrei zu sein.



7.-5. Spielt der DJ im Freien, trägt alleine der Veranstalter das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz des DJs muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben und überdacht und trocken sein. Das Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. Bei Temperaturen unter 10 Grad C° sorgt der Veranstalter für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für den DJ und sein Equipment.



7.-6. Wenn Künstler oder Gastauftritte während der Veranstaltung stattfinden, läuft die gebuchte DJ Spielzeit weiter. 8. Technische Anforderungen



8.-1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, das ein genügend abgesicherter Stromanschluss: 1-2 x 220 V / 16 A Schuko Steckdosen in unmittelbarer Nähe des DJ Arbeitsplatzes vorhanden sind. Der Stromanschluss muss ausschließlich für die Technische Anlage des DJ zur Verfügung stehen. Es ist darauf zu achten das an diesem Stromkreis keine weiteren Geräte wie Kühlschränke & Klimaanlagen angeschlossen sind. ! Ein anschließen der DJ Anlage an eine Stromversorgung über ein Aggregat ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich! Bei einem Stromausfall (egal warum) kann der DJ zum Schutz seiner DJ Anlage seine Dienstleistung sofort einstellen.



8.-2. Wird vom Veranstalter oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, so hat der Veranstalter einen Nachweis zu erbringen das die vorhandene Technik den Anforderungen entspricht, dass diese ordnungsgemäß gewartet und von einem Veranstaltungstechniker aufgestellt / aufgebaut sowie angeschlossen wurde. DJ Magic übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienfehler oder durch Schäden dritter. die Haftung alleine liegt beim Veranstalter.



8.-3. Der Veranstalter oder die Gäste haben keine Befugnis, die DJ Technik / Anlage ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen. 8.-4. Der Platzbedarf des Equipments liegt bei Privatveranstaltungen wie Hochzeiten & Geburtstage zwischen 3 und 6 m2. Bei



größeren Events zwischen 5 und 10 m2



9. GEMA



Die Musik von DJ Nett ist bei der GEMA nach Tarif VR-Ö ordnungsgemäß lizensiert und ist damit sowohl für eine private als eine öffentliche Verwendung zur Wiedergabe berechtigt.



9a. Anmeldung und Lizenzzahlungen an die Gema



Sind Sie der Veranstalter, also z. B. der Discothekenbetreiber oder der Organisator eines Events inkl. Musikvorführungen im Allgemeinen, so sind Sie verantwortlich für die Anmeldung und Gebührenzahlung an die GEMA. Dieses gilt, sofern eine “Öffentlichkeit” des Events und keine nachweisliche, persönliche Beziehung unter allen anwesenden Gästen belegt werden kann. Die zu entrichtende Gebühr ist u.a. abhängig von Saalgröße, Eintrittsgeldern, Besucherzahlen oder der Anzahl der vorgeführten, geschützten Musiktitel.



Dieses gilt zunächst grundsätzlich überall dort, wo geschützte Musik in jeglicher Form einem öffentlichen Publikum im Original oder einer interpretierten Fassung vorgeführt wird. Hierbei spielt das Attribut der Öffentlichkeit die entscheidende Rolle. Öffentlich ist jedes Publikum, das nicht in einer unmittelbar nachweislichen und direkten persönlichen Beziehung zum Veranstalter (bzw. zum Betreiber einer Location) steht. Aufgrund einer nachweislichen, persönlichen Beziehung zwischen dem Veranstalter (z.B. dem Hochzeitspaar oder dem Geburtstagskind) und seinen geladenen Gästen in dafür vorgesehene Räumlichkeiten sind private Feste, wie zum Beispiel kleinere Hochzeiten und Geburtstage, davon i.d.R.



ausgeschlossen (Urteil vom Amtsgericht München. AZ.: 161C 28978/00), da hier keine “Öffentlichkeit” im beschriebenen Sinne vorliegt. Das Attribut “kleinere” meint hierbei einen definierten Personenkreis, der in einem nachweislich familiären oder unmittelbar freundschaftlichen Verhältnis (z.B. eingeladene Arbeitskollegen) zum z.B. Hochzeitspaar steht. In diesen Fällen müssen KEINE Gebühren gezahlt werden.



Bitte beachten Sie, dass Feiern mit mündlich ausgesprochenen Einladungen an nicht direkt absehbare Gäste aus dem erweiterten Bekanntenkreis und ohne direkte Verbindung zum Brautpaar, zum Jubilar oder anderem Veranstalter eines Events als öffentlich gelten können und gebührenpflichtig sind (auch z.B. Polterabende mit unklarer Besucherzahl). Ebenso ist der klassische Abschluss-, Entlassungs- oder Abiball kein rein “privates” Fest. Hier müssen GEMA-Gebühren ordnungsgemäß berechnet und fristgerecht gezahlt werden.Für die hier gemachten Angaben wird keinerlei Haftung übernommen. Sie können unter Umständen falsch oder veraltet sein. Besuchen Sie für weitere Informationen bitte die offizielle Internetpräsenz der GEMA unter http://www.gema.de.



10. Licht- und Tonanlage 



Der DJ garantiert für ein qualitativ hochwertiges und funktionsfähiges Equipment, welches den höchsten Anforderungen entspricht. Die Musik- und Lichtanlage kann allerdings aus organisatorischen Gründen von den auf unserer Webseite dargestellten Fotos abweichen. Die Stromkosten, die durch den Energieverbrauch der DJ Anlage verursacht werden, trägt der Veranstalter.



11. Schäden an der Technik



Bei Schäden an der Technik, die durch den Veranstalter oder einen Dritten entstehen, haftet die Haftpflichtversicherung des Veranstalters. Hat der Veranstalter keine Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch ihn oder Dritte herbeigeführt werden, hat der Veranstalter eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen.



12. Haftung



Sobald die Technik des DJs am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Veranstalter bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung zum Zeitwert / Reparaturpreis, wenn Er oder seine Gäste den Schaden verursachen. Sollte die Anlage durch den Veranstalter oder Seinen Gäste verschmutzt werden, (z.B. durch Getränke, Speisen, Asche, etc.) hat der DJ dies mit dem Auftraggeber zu dokumentieren. Die Säuberung oder eventuelle Reparatur wird dem Veranstalter nachträglich in Rechnung gestellt.






Für Personen- und/oder Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter.






Sofern durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von DJ Nett der Schaden verursacht worden ist, ist der Veranstalter von der Haftung befreit.





Die Haftung von DJ Nett ist auf die Höhe der Gage beschränkt! Sofern DJ Nett nicht durch ihn zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- und / oder Stromschwankungen) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Gästen/Publikum im Veranstaltungsraum ist DJ Nett berechtigt das Programm ohne Leistungsabzug zu unterbrechen, ggf. auch ganz abzubrechen.



13. Anwendbares Recht



Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen DJ Nett und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.



14. Gerichtsstand



Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers (Stadt Brühl) als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.



15. Salvatorische Klausel



Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten
















     







Share by:
google-site-verification=u1qOuSHxkRRRbTQm-5G3hukGFnfacFHlSds3RQSoYUogoogle-site-verification=u1qOuSHxkRRRbTQm-5G3hukGFnfacFHlSds3RQSoYUo