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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Party & Event DJ Wolf-Dieter Nett


Stand: 2026


1. Geltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Party & Event DJ Wolf-Dieter Nett (nachfolgend „DJ“)

und dem Auftraggeber (nachfolgend „Veranstalter“) über die musikalische Gestaltung von Veranstaltungen.


Abweichende Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelten nur, wenn diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.



2. Vertragsschluss


Ein Vertrag zwischen dem DJ und dem Veranstalter kommt zustande durch:

• Unterzeichnung eines Vertrages

• schriftliche Bestätigung eines Angebotes

• schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail


Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.



3. Leistungsumfang


Der DJ übernimmt die musikalische Gestaltung der Veranstaltung entsprechend den zuvor getroffenen Absprachen.


Die Musikauswahl erfolgt situationsabhängig unter Berücksichtigung:

• der Wünsche des Veranstalters

• der Wünsche der Gäste

• der aktuellen Stimmung während der Veranstaltung.


Spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung erfolgt ein Vorgespräch (telefonisch oder persönlich), in dem Ablauf, Musikwünsche und technische Anforderungen abgestimmt werden.



4. Aufbau und Anreise


Der DJ erscheint rechtzeitig am Veranstaltungsort und beginnt in der Regel 90 bis 120 Minuten vor Veranstaltungsbeginn mit dem Aufbau der technischen Anlage.


Der Aufbau wird vor dem Eintreffen der Gäste abgeschlossen.


Verzögerungen durch höhere Gewalt, Verkehr oder unvorhersehbare Ereignisse können nicht vollständig ausgeschlossen werden.



5. Vergütung und Zahlungsbedingungen


Die vereinbarte Gage ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.


Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung per Überweisung zu begleichen.


Zusätzliche Leistungen wie Verlängerungsstunden oder zusätzlich gebuchte Technik können am Ende der Veranstaltung bar bezahlt oder nachträglich in Rechnung gestellt werden.


Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.



6. Verlängerung der Spielzeit


Eine Verlängerung der vereinbarten Spielzeit ist nach Absprache möglich, sofern dies vom Veranstaltungsort erlaubt ist.


Die Kosten pro zusätzlicher Stunde richten sich nach der im Vertrag vereinbarten Verlängerungspauschale.



7. Rücktritt / Stornierung durch den Veranstalter


Ein Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit möglich und muss schriftlich erfolgen.


Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

• bis 60 Tage vor der Veranstaltung → 30 % der vereinbarten Gage

• bis 30 Tage vor der Veranstaltung → 50 % der vereinbarten Gage

• bis 14 Tage vor der Veranstaltung → 75 % der vereinbarten Gage

• weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung → 100 % der vereinbarten Gage


Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.



8. Rücktritt durch den DJ


Der DJ ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere:

• Krankheit oder Unfall

• technische Defekte

• höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse.


Der DJ bemüht sich in diesem Fall, einen gleichwertigen Ersatz-DJ zu vermitteln.



9. Anforderungen am Veranstaltungsort


Der Veranstalter stellt sicher, dass:

• ausreichend Platz für die DJ-Technik vorhanden ist (ca. 3–6 m²)

• ein Stromanschluss (230 V / 16 A) in unmittelbarer Nähe vorhanden ist

• der Veranstaltungsraum trocken und für Technik geeignet ist

• der Zugang zum Veranstaltungsort für Auf- und Abbau frei zugänglich ist.


Sollten besondere bauliche Gegebenheiten (z. B. Treppen ohne Aufzug) vorliegen, ist der Veranstalter verpflichtet, beim Transport der Technik entsprechende Hilfe bereitzustellen.



10. Veranstaltungen im Freien


Bei Veranstaltungen im Freien trägt der Veranstalter das Witterungsrisiko.


Der Arbeitsplatz des DJs muss:

• überdacht sein

• trocken sein

• vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt sein

• einen festen und sicheren Untergrund haben.



11. Verpflegung


Bei Veranstaltungen mit längerer Einsatzdauer stellt der Veranstalter dem DJ alkoholfreie Getränke sowie eine angemessene Verpflegung zur Verfügung.



12. Haftung für Technik


Der Veranstalter haftet für Schäden an der DJ-Technik, die durch ihn selbst, seine Gäste oder Dritte verursacht werden.


Beschädigungen oder Verunreinigungen der Technik können dem Veranstalter nachträglich in Rechnung gestellt werden.



13. Haftung


Der DJ haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.


Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der DJ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.


Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe der vereinbarten Gage begrenzt.



14. Unterbrechung oder Abbruch der Veranstaltung


Kommt es während der Veranstaltung zu Gefährdungen, Streitigkeiten oder sicherheitsrelevanten Situationen, ist der DJ berechtigt, die Musik zeitweise zu unterbrechen oder die Veranstaltung abzubrechen.


Ein Anspruch auf Rückerstattung der Gage besteht in diesem Fall nicht.



15. GEMA


Der DJ ist ordnungsgemäß bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) registriert und verwendet ausschließlich rechtmäßig lizenzierte Musik.


Sofern eine Veranstaltung als öffentlich gilt, ist der Veranstalter für die ordnungsgemäße Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA sowie für die Zahlung der anfallenden Gebühren verantwortlich.


Private Veranstaltungen (z. B. Hochzeiten oder Geburtstage im geschlossenen Personenkreis) sind in der Regel nicht GEMA-pflichtig.



16. Anwendbares Recht


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.



17. Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.



18. Gerichtsstand


Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des DJs (Brühl).


Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.